08.05.2012
Warnung vor "ExpoGuide" Ausstelleraktualisierungen
Wir haben Kenntnis davon, dass wieder zahlreiche unserer Aussteller aufgefordert wurden, für einen "Expo-Guide" Firmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder zu ergänzen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um den Ausstellern eine problemlose Kontaktaufnahme mit ihrem Unternehmen zu ermöglichen.
Wenn Sie der Aufforderung von "Expo-Guide" nachkommen schließen Sie mit der Expo-Guide einen drei Jahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährlich Kosten in Höhe von € 1.271,00.
Die Messe Sindelfingen GmbH, Sindelfingen stellt hiermit ausdrücklich klar, dass sie in *keinerlei* Geschäfts- oder Vertragsbeziehung zu Expo-Guide steht. Expo-Guide wurde weder ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst, an unsere Aussteller heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzellfall eine solche Aktualisierung erforderlich ist, bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo-Guide unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Darüber hinaus sollten Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft auszuschließen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007, Az.9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt. Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Zahlungspflicht zu überprüfen.
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