Wir haben Kenntnis davon, dass zahlreiche unserer Aussteller
aufgefordert wurden, für einen "Expo-Guide" Firmendaten abzugleichen
und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder zu
ergänzen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur
Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis
notwendig sei, um den Ausstellern eine problemlose Kontaktaufnahme mit
Ihrem Unternehmen zu ermöglichen.
*Bitte beachten Sie:*
Wenn Sie der Aufforderung von "Expo-Guide"
nachkommen schließen Sie mit der Expo-Guide einen drei
Jahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser
Vertrag verursacht jährlich
Kosten in Höhe von € 1.181,00.
Die Messe Sindelfingen GmbH, Sindelfingen stellt hiermit
ausdrücklich klar, dass sie in *keinerlei* Geschäfts- oder
Vertragsbeziehung zu Expo-Guide stehen. Expo-Guide wurde weder
ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst, an unsere Aussteller
heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren.
Wenn in einem Einzellfall eine solche Aktualisierung erforderlich ist,
bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an uns wenden.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo-Guide
unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben
sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen
arglistiger Täuschung anzufechten. Darüber hinaus sollten Sie den
Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft
auszuschließen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des
LG Köln vom 04.07.2007, Az.9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme
zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen
Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem
Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung
hierüber ergibt. Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Zahlungspflicht zu überprüfen.